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von föderalismus und parteiendemokratieegal ob steuerreform, harz-gesetze oder gemeindefinanzreform, immer öfter kommt es bei neuen gesetzen auf den vermittlungsausschuss an. scheinbar gibt es keine grundsätzlichen politischen entscheidungen mehr, welche nicht erst in diesem gremium gestalt annehmen. eigendlich eine frechheit, dass nahezu alle wichtigen gesetze von einem 32-köpfigen, nicht gewählten gremium hinter verschlossenen türen formuliert werden. eine mehrheit im gewählten bundestag ist fast nichts mehr wert. denn die wichtigsten gesetze müssen noch im bundesrat verabschiedet werden und scheitern dann meist an diesem föderalistischen prinzip. unter ausschluss der öffentlichkeit werden dann im vermittlungsausschuss kompromisse ausgehandelt. hier kann man eigendlich nur noch von scheindemokratie sprechen! wofür einen bundestag, wenn nachher nur 16 seiner mitglieder (und 16 ländervertreter) das beschließen, worauf es ankommt. dem bundestag bleibt dann nur noch, "ja" oder "nein" zu sagen. die wurzeln dieser situation liegen im (historisch bedingten) system des föderalismus in deutschland. statt selbstverwaltung von kreis und gemeinde auf grundlage der einen unteilbaren republik gibt es den unsäglichen länderföderalismus, in dem jedes land eigene gesetze beschließen kann (z.b. schulgesetzgebung). doch nicht genug der landtage, müssen diese auch noch eine länderkammer (bundesrat) auf bundesebene haben, welche imstande ist einen grossteil der gesetze des bundestage zu blockieren... dieses sonderbare gesetzgebungsverfahren (nötige zustimmung des bundesrates) hätte wahrscheinlich gar nicht so weit reichende konsequenzen, wenn es in der deutschen politik nicht üblich wäre, dass der einzelne abgeordnete nur noch parteipolitisch abstimmt. vom grundgedanken her ist der abgeordnete bei der abstimmung nur seinem gewissen verantwortlich. in der politischen praxis allerdings stimmen die parteien nur noch als monolithische blöcke ab, mit harten konsequenzen für "abweichler". vom standunkt der revolutin sollte der gewählte nur seinen wählern verantwortlich sein, nicht seinem "gewissen" oder einer partei. auch wenn der abgeordnete volksvertreter heisst, ist er nur ein parteien vertreter im system der indirekten, passiven, bürgerlichen demokratie. 2003 |